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Gebühren
In der Regel richten sich die Gebühren, die der Anwalt erhält nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Zivilrecht ist die Höhe der Gebühren abhängig vom Streitwert. In Straf- und Bußgeldangelegenheiten sieht das Gesetz so genannte Rahmengebühren vor, wobei sich die Höhe der Gebühren unter anderem an der Schwierigkeit Ihres Falles orientiert.
Hier finden Sie einen Rechner, mit dem Sie die voraussichtlichen Gebühren in einer zivilrechtlichen Angelegenheit berechnen können.
Es ist auch möglich, Honorarvereinbarungen zu treffen. Auch hier ist die Höhe des Honorars von verschiedenen Faktoren, insbesondere vom Zeitaufwand und der Komplexität des Falles, abhängig.
Wenn Sie sich jetzt fragen, ob Sie sich einen Anwalt leisten können oder gar der Meinung sind, dass ein Anwalt für Sie zu teuer ist, lesen Sie bitte weiter.
Beratungshilfe
Sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts selbst zu tragen, kann Ihnen Beratungshilfe gewährt werden. Den hierfür erforderlichen Antrag können Sie bei dem für Ihren Bezirk zuständigen Amtsgericht stellen. Das erforderliche Formular bekommen Sie dort oder können es Hier zum Ausdrucken herunterladen (wird in einem neuen Fenster geöffnet). Eine Liste der Berliner Amtsgerichte und deren Zuständigkeitsbereiche finden Sie Hier (wird in einem neuen Fenster geöffnet).
Beratungshilfe wird ausschließlich für die außergerichtliche Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten gewährt. Bei strafrechtlichen und Bußgeldangelegenheiten deckt die Beratungshilfe lediglich die Beratung und nicht die Vertretung ab.
Wenn das Gericht Ihnen Beratungshilfe gewährt, werden Ihre Anwaltskosten aus der Staatskasse gezahlt. Ihnen selbst entstehen maximal Kosten in Höhe von 10,00 €.
Prozesskostenhilfe
Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten für ein gerichtliches Verfahren selbst zu tragen, kann Ihnen gegebenenfalls Prozesskostenhilfe gewährt werden.
Prozesskostenhilfe kann Ihnen sowohl dann gewährt werden, wenn Sie jemanden verklagen als auch dann, wenn Sie verklagt werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass Ihrer Klage bzw. die beabsichtigte Verteidigung gegen eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Abhängig von Ihrem Einkommen wird Prozesskostenhilfe entweder für Ihre gesamten Kosten oder in der Form gewährt, dass Sie Ratenzahlungen leisten können.
Zu beachten ist allerdings, dass Sie im Falle des Unterliegens die Kosten des gegnerischen Anwalts selbst tragen müssen.
Bei Bedarf können Sie das erforderliche Formular Hier herunterladen. Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken
Weitergehende Informationen zu Prozesskosten- und Beratungshilfe können Sie der Broschüre des Bundesjustizministeriums entnehmen, die Sie Hier kostenlos als .pdf Dokument herunterladen können.